Die Häuser, die entlang der Stadtmauer aufgereiht waren, hatten hinter dem bebauten Grundstück einen kleinen Garten, der allerdings auch nicht von hinten zu betreten war, weil die Fläche direkt an den Mühlengraben anschloss. Erst 1974 erwarben die Anlieger ein Betretungsrecht auf dem inzwischen verrohrten Graben und legten einen Weg an.
erstellt 09.03.2021, 15.18 Uhr
bearbeitet 12.05.2021, 09.56 Uhr